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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
INSTANTINA Nahrungsmittel
Entwicklungs- und Produktions Ges.m.b.H.
1030 Wien, Am Heumarkt 13 - Ausgabe: 1. Jänner 2007
PDF-Dokument
mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
PDF-Dokument mit den Allgemeinen Einkaufsbedingungen
I.
ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Lieferbedingungen (AGB) gelten für jeden Vertrag
im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren durch den Verkäufer und
zwar für das Angebot, dessen Annahme, die Bestellung und Auftragsbestätigung,
den Verkauf und die Lieferung sowie für sämtliche Ansprüche
aus dem Kaufvertrag wie insbesondere Gewährleistung, Schadenersatz
und Produkthaftung, sofern sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
zwischen den Vertragsteilen abbedungen werden. Allfälligen allgemeinen
Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen,
solche kommen nur zur Anwendung, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich
und schriftlich bestätigt werden.
Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, gelten die Begriffe
und Definitionen der INCOTERMS 2000. Diese AGB kommen nur zwischen Unternehmen
zur Anwendung.
II.
BESTELLUNG, LIEFERUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Bestellungen
des Käufers haben schriftlich zu erfolgen und gelten nur dann als
angenommen, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich binnen 5 Werktagen
ab Eingang der Bestellung mittels Auftragsbestätigung bestätigt
werden. Menge, Spezifikation, Preis und Lieferort der bestellten Waren
entsprechen der Bestellung, sofern diese vom Verkäufer bestätigt
wird, ansonsten der Auftragsbestätigung. Der Liefertermin wird dem
Käufer ebenfalls in der Auftragsbestätigung bekannt gegeben.
Die Auftragsbestätigung ist - im Fall von Änderungen gegenüber
dem Bestellstatus– vom Käufer zum Zeichen der Annahme gegenzuzeichnen
und an den Verkäufer zu übermitteln. In diesem Fall kommt der
Vertrag mit der vom Käufer gegengezeichneten Auftragsbestätigung
zustande, in allen anderen Fällen mit der Übersendung der Auftragsbestätigung.
Alle Verkaufsunterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Lieferung der bestellten
Waren erfolgt mittels Versand an den vom Käufer angegebenen Ort auf
Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Waren dem Versand- oder Transportunternehmen übergeben
werden. Der Versand erfolgt nach bestem Wissen des Verkäufers und
unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet,
eine Versicherung für den Transport der Waren zum Käufer abzuschließen.
Der Verkäufer hat Veränderungen oder Verschlechterungen der
Waren während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer
Einlagerung nicht zu vertreten. Wurde die Abholung der Waren am Sitz des
Verkäufers vereinbart, geht die Gefahr auf den Käufer über,
wenn dieser die Ware fristgerecht übernimmt. Die Gefahr geht auch
auf den Käuferüber, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet,
nämlich wenn der Käufer nach Anzeige durch den Verkäufer,
dass die Waren abholbereit sind, diese nicht innerhalb von 5 Werktagen
abholen lässt. Erfolgt die Lieferung durch den Verkäufer nicht
termingerecht, muss der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine
Nachfrist setzen, nach deren Verstreichen er den Vertrag mit dem Verkäufer
kündigen kann. Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht dem
Käufer nur dann zu, wenn der Lieferverzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht. Befindet sich der Käufer
am Liefertermin im Annahmeverzug hat er dennoch den gesamten Kaufpreis
zu entrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer sämtlichen
Schaden zu ersetzen, der durch die verspätete Annahme der Waren entstanden
ist. Sämtliche Ware bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung
im Eigentum des Verkäufers. Falls die gelieferte Ware be- oder verarbeitet
oder veräußert wird, erwirbt der Verkäufer Miteigentum
am entstanden Erzeugnis bzw. am Verkaufserlös. Der Käufer tritt
seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt
stehender Ware bei Vertragsabschluß bereits an den Verkäufer
ab.
III.
DOKUMENTE
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer über
Aufforderung sämtliche erforderlichen Dokumente wie Frachtbriefe,
Zolldokumente, Abgabebelege etc. im Original zur Verfügung zu stellen.
Der Käufer haftet dem Verkäufer für jeglichen Schaden,
der durch eine verspätete oder nicht ordnungsgemäße Übermittlung
der Dokumente entsteht, eine dadurch verzögerte Lieferfrist hat der
Käufer zu verantworten, ohne dass ihm gegen den Verkäufer Ansprüche
daraus zustehen.
IV.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung genannten
Preise verstehen sich auf Basis der zum Zeitpunkt des Zustandekommens
des Vertrages gültigen Roh- und Packstoffpreise zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Verkäufer behält sich vor, Veränderungen,
die vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Fakturendatum (Lieferdatum)
aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen entstehen, an
den Käufer weiterzugeben. Bestätigte Preise haben nur Geltung
bei Abnahme der Menge, für die der Preis dem Käufer bestätigt
wurde. Der Kaufpreis ist vom Käufer in der fakturierten Währung
innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist per Banküberweisung zu entrichten.
Skonti werden nicht gewährt, wenn der Käufer mit der Bezahlung
vorangegangener Lieferungen in Verzug ist. Wechselund Scheckeinzahlungen
werden nicht anerkannt. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug,
kommen die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zur Anwendung,
sofern der Verkäufer nicht einen höheren Schaden nachweisen
kann. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt,
den Vertrag zu kündigen und ohne Aufgabe der ihm zustehenden Rechte
und Ansprüche aus dem Vertrag die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware abholen zu lassen sowie weitere Lieferungen zurückzuhalten.
IV.
GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS, HÖHERE GEWALT
Der Verkäufer hat die Waren unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen.
Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb
von fünf Werktagen nach Erhalt dem Verkäufer schriftlich unter
Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels anzuzeigen, ansonsten gilt
die Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer
Endeckung zu rügen. Wird dem Verkäufer ein Mangel fristgerecht
angezeigt, ist dieser nach Wahl zur kostenfreien Ersatzlieferung oder
Mangelbeseitigung berechtigt. Die Gewährleistung des Verkäufers
beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang. Die Gewährleistungsansprüche
des Käufers berechtigen diesen nicht zur Zurückbehaltung seiner
Leistung. Die Haftung des Verkäufers ist mit dem Stand der Technik
und den eigenen Angaben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie
dem Kaufpreis der Ware beschränkt. Die Haftung des Verkäufers
umfasst jedenfalls keine Produktfehler oder Folgen daraus, wenn diese
auf einer Bearbeitung durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafte Lagerung
oder unsachgemäßen Transport oder andere nicht im Einflussbereich
des Verkäufers liegende Gründe zurückzuführen sind.
Die Haftung des Verkäufers für Schäden ist auf alle Fälle
von Vorsatz und grob fahrlässiges Handeln des Verkäufers oder
seines Erfüllungsgehilfen beschränkt, die Beweislast dafür,
dass ein solches Verhalten vorliegt, trägt der Käufer. Schadenersatzansprüche
in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen
ist – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere auch
der Ersatz für Folgeschäden, sonstige mittelbare Schäden
und Verluste oder entgangenen Gewinn, außer solche Schäden
wurden vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursacht. Schadenersatzansprüche
verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger,
jedenfalls nach einem Jahr ab Gefahrenübergang. Der Käufer ist
verpflichtet, dem Verkäufer von Dritten geltend gemachte Ansprüche,
die eine Produkt- oder sonstige Haftung des Verkäufers auslösen
könnten, unverzüglich anzuzeigen. Der Regressanspruch gem. §
933b ABGB ist ausgeschlossen. Das Eintreten von Fällen höherer
Gewalt berechtigt den Verkäufer vom Vertrag bzw. dem noch nicht erfüllten
Teil des Vertrages zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Schadenersatzansprüche
zustehen. Sonstige Hindernisse wie behördliche Maßnahmen verlängern
die Lieferzeit angemessen. Kann der Verkäufer nach angemessener Verlängerung
nicht leisten, gilt die Regelung für höhere Gewalt analog. Allfällige
Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“
iSd PHG gegen den Verkäufer richten, sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre
des Verkäufers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet
worden ist.
VI.
ABTRETUNGS- UND AUFRECHNUNGSVERBOT
Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer
dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des
Verkäufers an Dritte abgetreten werden. Der Käufer ist nicht
berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderungen
nicht bestritten wird oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
VII.
ERFÜLLUNGSORT, RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für
alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Zustandekommen,
der Ausführung, der Beendigung des Kaufvertrages und sämtlicher
Folgen daraus zwischen dem Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich
österreichisches Recht. Ausschließlich zuständiges Gericht
ist das Handelsgericht Wien.
VIII.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten diese AGB teilweise unwirksam oder lückenhaft sein,
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Mündliche Nebenabsprachen nachträgliche Änderungen,
Ergänzungen oder sonstige Vereinbarungen sind nur dann gültig,
wenn sie von beiden Vertragsteilen schriftliche bestätigt werden.
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